German Council Magazin 03.2018 - page 78

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GCM 3/2018
GERMAN COUNCIL . FOREN
Witze auf Kosten der DSGVO gibt es viele. Ein
Klassiker, der sich viral in den sozialen Netzwer-
ken verbreitet hat: »In unserer Fleischerei fra-
gen wir sie manchmal nach Ihrem Namen und
merken uns, welches Fleisch Ihnen am liebsten
ist. Wenn Ihnen das nicht recht ist, rufen Sie
beim Betreten der Fleischerei laut: Ich bin nicht
einverstanden.«
Zum Lachen war es aber lange nicht jedem zu-
mute. Blinder Aktionismus, Ungewissheit, wel-
che Regelung für das eigene Unternehmen rele-
vant ist, und Angst vor Abmahnungen waren
die Folge.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen des DSGVO-Workshops skizzierte
Friederike Scholz, Rechtsanwältin und Daten-
schutzspezialistin, zunächst die rechtlichen
nicht notwendig«, so Scholz. Oftmals reiche es,
wenn die Daten zur Wahrung eines berechtig-
ten Interesses notwendig seien (vgl. Art. 6 Abs. 1
lit. f DSGVO). Dies sei beispielsweise der Fall,
wenn ein Unternehmen bei einer Veranstaltung
Fotos mache und damit im Nachgang die Veran-
staltung bewerbe. Marketingzwecke seien
schließlich ein berechtigtes Interesse eines Wirt-
schaftsunternehmens.
Was die Dokumentation der Datenschutzorgani-
sation betrifft, machte Friederike Scholz deut-
lich, dass es in jedem Fall sinnvoll sei, alle rele-
vanten Prozesse und verantwortlichen Mitarbei-
ter aufzuschreiben, auch wenn man weniger als
250 Mitarbeiter habe. »Es ist immer gut zu wis-
sen, wo überall Daten verarbeitet werden«, so
Scholz. Auch die Angst vor Abmahnungen konn-
te sie nehmen: »Sofern Sie zeigen können, dass
sie sich überhaupt mit dem Thema beschäftigt
haben, wird man es Ihnen nachsehen, wenn Sie
die Verordnung nicht gleich einhundertprozen-
tig umgesetzt haben.«
Praxis bei der ECE
Nach den theoretischen rechtlichen Rahmenbe-
dingungen ging es dann gleich in die Praxis
über: Fabian Kurz und Felix Puschmann von der
ECE sprachen über die Umsetzung der DSGVO in
ihrem Unternehmen. Bei der Videoüberwa-
chung sei die ECE bereits vor Einführung der
Verordnung sehr defensiv gewesen. Im Jahr
2011 sei es zu einemmassiven Abbau von Kame-
ras gekommen. Nun würden Piktogramme mit
entsprechenden Erklärungen auf die Kameras
aufmerksam machen. Der Einsatz einer Kunden-
zählungsanlage sei unkritisch, da lediglich die
Kunden gezählt würden, aber ansonsten keine
personenbezogenen Daten verarbeitet würden.
Auch das sogenannte heat-Mapping sei in Ord-
nung, sofern man die erhobenen Daten entspre-
chend anonymisiere.
Bei den Mitarbeiter-Handys, insbesondere bei
der Nutzung von Whatsapp, kommt die DSGVO
KEINE ANGST VOR DER DSGVO
Die Verunsicherung vor dem Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war in
vielen Unternehmen groß. Auch in der Shopping-Center-Branche. Manch ein Center-Betreiber
wusste sich nicht anders zu helfen, als die Facebook-Seite dicht zu machen oder die Homepage
extrem einzuschmelzen. Alles überhaupt nicht notwendig, wie der DSGVO-Workshop des
German Councils in Hamburg zeigte
Grundlagen der Verordnung. Dabei ist in jedem
Fall der sachliche Anwendungsbereich der DS-
GVO zu beachten. So muss sich jedes Unterneh-
men, das personenbezogene Daten verarbeitet
und seine Niederlassung auf dem Gebiet der EU
hat, nach der Verordnung richten. Allseits be-
kannt ist dabei die Vorgabe, dass ein Unterneh-
men immer dann einen Datenschutzbeauftrag-
ten benötigt, wenn zehn oder mehrere Perso-
nen ständig damit beschäftigt sind, automati-
siert personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Wichtig sei es laut Friederike Scholz, dass der
Datenschutzbeauftragte fachkundig ist, das
heißt, er sollte durch entsprechende Seminare
ausgebildet sein.
Eine gängige Reaktion von vielen Unternehmen
auf die DSGVO war es, dass sie sich für den Ver-
sand des Newsletters eine schriftliche Einwilli-
gung einholten. »In vielen Fällen überhaupt
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