Corona-Wirtschaftshilfen - prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche

Donnerstag, 03. Dezember 2020

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Verlängerung des Lockdown "light" kommt es weiterhin zu teils massiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf die unterschiedlichsten Geschäftsmodelle.

Uns ist das offizielle Schreiben vom Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier an die Bundestagsfraktion der Regierungsparteien zugespielt worden. Wir finden, dass es in Corona-Zeiten legitim ist, diese hier übersichtlichen wichtigen Neuregelungen und die Hinweise auf bestehende Regelungen mit Ihnen zu teilen, so dass Sie vielleicht dadurch einen Impuls erhalten mögliche Förderungen und Unterstützungen zu beantragen.

Mieter und Vermieter gründen Code of Conduct Initiative zur gemeinsamen Bewältigung der Corona-Krise

Freitag, 03. April 2020

Am heutigen Vormittag haben sich unter der Moderation des German Council of Shopping Places Vertreter namhafter Einzelhandelsmieter und Gewerbevermieter in einer Telefonkonferenz auf die Gründung einer Code of Conduct Initiative (Verhaltenskodex) zur gemeinsamen Bewältigung der Corona-Krise und der nachfolgenden Soft Opening Phase verständigt. Der Code of Conduct wird derzeit von allen Beteiligten erarbeitet und soll am Montag, den 6. April final der Öffentlichkeit und insbesondere der Politik vorgestellt werden.

"Dieser Schulterschluss von Mietern und Vermietern der deutschen Handels- und Handelsimmobilien Industrie ist einzigartig in der Geschichte Deutschlands, aber er ist durch die Corona-Krise bedingt, die einzig richtige Entscheidung," erklärt Harald Ortner, Vorstand des GCSP und erläutert weiter: "Wir werden nur gemeinsam die vor uns liegenden schweren Zeiten meistern und müssen hierzu untereinander faire Verhaltensregeln beschließen. Die Politik kann dann deutlich erkennen, dass Handel und Handelsimmobilien an einem Strang ziehen."

Anstoß für diese gemeinsame Arbeit haben die Australischen Spitzenverbände des Handels und der Handelsimmobilienbranche mit einem jetzt schon einheitlich verabschiedeten Code of Conduct gegeben. "Wir sind seit Beginn der Corona-Krise auch im engen Dialog mit den Spitzenverbänden ZIA und HDE, um gemeinsame Positionen zu erarbeiten und abzustimmen. Hier können wir für alle jetzt unsere Aufgabe im Markt ideal einsetzen, da Händler und Eigentümer zugleich zu unseren Mitgliedern zählen und sich jetzt in dieser Initiative sogar weitere Händler, die nicht Mitglieder sind, uns anschließen," stellt Ortner abschließend fest.

Die Arbeitsgruppe der Initiative umfasst 25 Unternehmen. Der fertige Code of Conduct soll dann allen Marktteilnehmern zur Verfügung gestellt werden, so dass zum Beispiel jedes Unternehmen über seine Kommunikationskanäle zeigen kann, dass es sich diesen Grundsätzen verpflichtet fühlt.

Interessenten können sich jetzt schon an Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes des GCSP wenden: ibehrens@gcsp.de.

Die Liste beigetretener Unternehmen wird in der kommenden Woche erstmals bekannt gegeben.

 

Insellösungen gefährden die gesamte Wertschöpfungskette

Donnerstag, 26. März 2020

Die vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen zum Schutz der Mieter und Verbraucher sind wichtige Schritte, um durch die COVID-19-Krise verursachte existenzielle Sorgen zu mindern. Es darf hierbei aber nicht zu einer Situation kommen, bei der die Wertschöpfungskette aller zur Existenz des Einzelhandels in Handelsimmobilien nötigen Akteure durch Insellösungen unmittelbar in Frage gestellt und deren Existenz bedroht wird.

Es ist daher zwingend notwendig, dass der geplante Anspruch auf Leistungsverweigerung (Moratorium) für alle Verträge und insbesondere auch für die gewerblichen Darlehensverträge nachgebessert wird. Die im Gesetz zur Abmilderung der Folge der Covid-19 Pandemie formulierte Insellösung, die nur die Verbraucherdarlehen berücksichtigt, ist einseitig. Eigentümer und  Bestandshalter von Immobilien oder Immobilienfonds werden von dieser Regelung ausgeschlossen. Aufgrund der Mieteinnahmeausfälle hat dies eine unmittelbare Auswirkung auf deren Darlehensverpflichtungen. Dies wiederum wird zu massiven Ausfällen bei den Kreditinstituten führen, mit unübersehbaren Folgen für die Kreditwirtschaft. Die Existenz aller Akteure wird somit stark gefährdet.

Die zu erwartenden Stundungen und auch Ausfälle von Mietzahlungen dürfen daher nicht einseitig zu Lasten eines Partners der gesamten Wertschöpfungskette erfolgen.

Die durch die Krise bedingten Verzögerungen der Bauindustrie werden in den kommenden Tagen und Wochen zunehmen. Die gravierenden Folgen, die aus einer verspäteten Fertigstellung einer Handelsimmobilie mit vielen Mietern entstehen, werden auch von dem Ausschluss mittlerer und großer Unternehmen in dem Moratorium nicht berücksichtigt. Heute mit Einzelhändlern geschlossene Mietverträge für im Bau befindliche Handelsimmobilien beinhalten immer einen fest vereinbarten Eröffnungstermin. Es ist zu erwarten, dass es zu massiven Störungen bestehender Zeitpläne der Bauindustrie kommen wird und in der Folge dann vertraglich vereinbarte Termine nicht haltbar sind. Es droht eine verzögerte große Welle weiterer Verwerfungen innerhalb der Wertschöpfungskette, zu deren Leidtragenden auch Städte und Kommunen zählen dürften, da innenstadtrelevante Handelsimmobilien in Schieflage geraten könnten.

"Nun müssen alle Händler, Einkaufszentrenbetreiber und Eigentümer sowie Banken und Bauunternehmen solidarisch zusammenstehen und die für die gesamte Wertschöpfungskette zwingend nötige Nachbesserung von der Bundesregierung gemeinsam einfordern" wünscht sich GCSP Vorstand Harald Ortner.

German Council of Shopping Places
Der Vorstand

ZIA und GCSC veröffentlichen gemeinsames Positionspapier

Zukunft des Handels in der Stadt

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. und der German Council of Shopping Centers (GCSC) haben im Rahmen des Deutschen Shopping-Center Forums in Bonn vor rund 380 Fachbesuchern ein gemeinsames Positionspapier zur Zukunft des Handels in der Stadt unterzeichnet. Die beiden Spitzenverbände fordern dem stationären Einzelhandel mehr Flexibilität als bisher zuzugestehen, um im Wettbewerb mit dem Onlinehandel faire Chancen zu haben. „Erfolgreicher Handel stärkt unsere Städte und ist entscheidend für die nachhaltige Lebensqualität der Bürger. Der stationäre Einzelhandel nimmt den Wettbewerb mit dem Onlinehandel gern an, nur braucht er dafür gleiche Voraussetzungen“, meint Christine Hager, Vorstand des GCSC. Um das Umfeld zu verbessern, haben der ZIA und GCSC deshalb neun Schwerpunktthemen erfasst und entsprechende Positionen formuliert. „Der Handel hat die Innovationskraft, um seine verantwortungsvollen Aufgaben auch in einem sich schnell verändernden Marktumfeld zu erfüllen. Wir fordern weder Subventionierung noch besonderen Schutz, sondern vielmehr Wettbewerbsgerechtigkeit“, erklärt Iris Schöberl, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Handel & Kommunales.

Auf dem Weg zum Omnichannelhandel
„Der stationäre Handel ist nicht mehr nur analog“, erklärt Hager. „Zukunftsfähige Einzelhändler beherrschen schon längst den Omnichannelhandel.“ Stationäre Verkaufsflächen müssten deshalb so gemanagt und betrieben werden können, dass die Verschneidung der Vertriebswege reibungslos funktioniere und Kunden alle Möglichkeit zum Erwerb ihrer Waren (on- und offline) geboten bekämen. Dazu braucht es laut ZIA und GCSC jedoch eine passende Infrastruktur. „Insbesondere der innerstädtische Handel ist auf kurze Wege und eine schnelle Erreichbarkeit angewiesen. Dafür ist es wichtig, eine intensive Diskussion über ausreichend kostenfreie Kurzzeitparkzonen sowie angemessene Stellplatzablösebeiträge zu führen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich eine zentrale Lage einer Handelsfläche unnötig preistreibend zulasten des Käufers auswirkt“, ergänzt Hager. Auch im Planungsrecht finden sich Stolpersteine. „Die Entwicklung, Erweiterung und Modernisierung von Einzelhandelsflächen ist aktuell ein mehrjähriger, komplexer und sehr aufwendiger Prozess. Die dafür benötigten Planungs- und Genehmigungsprozesse durch die beteiligten Behörden und Institutionen müssen vor dem Hintergrund des schnellen Wandels unserer Städte zwingend beschleunigt werden“, erklärt Hager. Zudem sei eine kritische und konstruktive Überprüfung der gesetzlichen Regulierungen zugunsten einer zeitgemäßen und sinnvollen Vereinfachung der städtischen Handelsplanung unerlässlich.

Deregulierung statt Sortimentsbeschränkung
Darüber hinaus sind die starren Öffnungszeit-, Sortiments- und Verkaufsflächenbegrenzungen ein wichtiger Nachteil des stationären Handels gegenüber dem eCommerce. „Bestehende Sortimentsbeschränkungen sind häufig in die Jahre gekommen. Dabei ist eine zeitgemäße Ausgestaltung der Sortimentsvielfalt für Innenstädte essenziell wichtig – gerade in einer solch schnelllebigen Zeit“, meint Schöberl. Die Listen der innenstadtrelevanten Sortimente sollten deshalb in Zusammenhang mit den Einzelhandelskonzepten und in Abstimmung unter anderem mit Handelsverbänden regelmäßig fortgeschrieben und idealerweise im Abstand von zwei Jahren überprüft werden. Bestehende Verkaufsflächenbegrenzungen sind ebenfalls ein Hinderungsgrund für die Weiterentwicklung des stationären Handels. „Filialisten müssen konstant Sortimente erweitern, moderne Warendarstellungen bieten und barrierefreie Zugänge ermöglichen. Das ist mit den starren Verkaufsflächengrößen kaum mehr möglich“, sagt Schöberl. Aus diesem Grund müssten Händlern im Rahmen der Bauleitplanung flexiblere, maßstäbliche, im Einzelfall größere und damit auf Dauer wettbewerbsfähige Verkaufsflächen zugebilligt werden. Auch die Regulierung der Öffnungszeiten sei laut ZIA und GCSC längst nicht mehr auf dem neuesten Stand. „Die bestehende Gesetzgebung entspricht nicht mehr den heutigen Einkaufswünschen. Wir müssen die Möglichkeit bekommen, auch dem Sonntagseinkaufswunsch der Bürger gerecht zu werden. Bislang ist das nahezu unmöglich“, stellen Iris Schöberl und Christine Hager abschließend fest.

DOWNLOAD: Das vollständige Positionspapier des GCSC und ZIA zur Zukunft des Handels in der Stadt können Sie hier herunterladen.

GCSC goes Bundestag

Kongress Einzelhandel 4.0 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Mittwoch, den 14. Dezember 2016 von 13:00 Uhr – 16:30 Uhr im Deutschen Bundestag
 
Im Jahr 2015 hat der GCSC erstmals in der parlamentarischen Gesellschaft in Berlin seine Positionen zur Zukunft des Zusammenspiels von stationärem Handel und des Online-Handels mit Vertretern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion diskutiert. Dieser Impuls hat zur Gründung der Fraktions-Initiative „Forum Einzelhandel“ geführt. Gut ein Jahr später wird unser Vorstandsmitglied Christine Hager auf dem Kongress im Deutschen Bundestag im Diskussionspanel „Wo und wie kaufen wir in Zukunft ein und was bedeutet das für Branche, Stadt und Land?“ die Positionen der Shopping Center- und Handelsimmobilienbranche vertreten. Mit dabei ist der wirtschaftspolitische Sprecher der beiden Fraktionen Dr. Joachim Pfeiffer, sowie unter anderem der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder und der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger. Es wird zeitnah eine persönliche Einladung an alle GCSC Mitglieder ergehen und wir würden uns freuen, wenn unser Verband mit zahlreichen Mitgliedern in Berlin vertreten ist. Der Kongress ist für GCSC Mitglieder kostenfrei!

Im Anschluss veranstalten wir exklusiv für GCSC Mitglieder ein Get together im Abgeordnetenrestaurant des Bundestages. Nutzen Sie die Gelegenheit bei Getränken und Snacks im politischen Ambiente den Nachmittag gemeinsam ausklingen zu lassen. Ende der Veranstaltung ist ca. 18:30 Uhr.

YOUTUBE VIDEO: Mitschnitt Christine Hager

DOWNLOAD: Eingangsstatement Christine Hager Einzelhandel 4.0

Politische Arbeit des GCSC

In dieser Woche hat sich der Berliner FDP Spitzenkandidat Sebastian Czaja über die Positionen des GCSC in einem persönlichen Gespräch mit den GCSC Vertretern Ingmar Behrens, Leiter Public Affairs und Kommunikation, und Rüdiger Pleus, Beauftragter des Vorstandes, informiert. Hierbei wurden die Themenfelder „Öffnungszeiten“ und „Sortimentsbeschränkungen“ ebenso wie die Auswirkungen des Onlinehandels auf eine lebendige Innenstadt angesprochen. Czaja erläuterte die besondere Rolle Berlins mit einem bunten, wachsenden Mix aus Shopping Centern, High Street und jede Menge lokalem Einzelhandel, der spürbar durch Startups sowie Popup-Stores die Vielfalt des Handels aufzeigt. „Der GCSC vertritt hier einen sehr bedeutenden Teil der Handelslandschaft in Deutschland und argumentiert entscheidende Positionen überzeugend, wenn es um Chancengleichheit und Fairness zwischen dem stationären Handel und dem Onlinehandel geht. Hier steht die FDP gerne als Diskussionspartner zur Verfügung und wird sich im Sinne des liberalen Grundgedanken unterstützend einbringen.“

Sebastian Czaja ist kooptiertes Mitglieder des FDP Bundesvorstandes und Generalsekretär des FDP Landesverbandes.

Ludwigsburg, den 8. Juni 2016

Berliner Erklärung: ZIA und GCSC begrüssen Forderung nach mehr Videoüberwachung in Einkaufszentren

Berlin, 22.08.2016 – Vor wenigen Tagen haben die Innenminister und -senatoren von CDU und CSU eine Berliner Erklärung zu Sicherheit und Zusammenhalt in Deutschland verabschiedet, in der sie unter anderem mehr Möglichkeiten für die Videoüberwachung in Handelsimmobilien fordern. Dies deckt sich mit einer Antwort des Bundesinnenministers Thomas de Maizière an den ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss und den German Council of Shopping Centers (GCSC). Beide Verbände hatten sich nach den fürchterlichen Vorkommnissen in München an die Politik gewandt und Verbesserungen eingefordert.

DOWLOAD: PM_ZIA_Videoüberwachung

Chancengleichheit für den stationären Handel

Delegation der GCSC Experten Komitees "Politische Arbeit" trifft Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion.

DOWLOAD: Artikel-GC-Magazin-02-2016

Politischer Lunch Berlin 2015

Handelsimmobilienbranche im Dialog mit der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU-CSU-Bundestagsfraktion.

DOWNLOAD: PM Pfeiffer-Metzler